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Moped-Führerschein mit 15 Jahren

Allgemeine Informationen

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h).

Der „Moped-Führerschein mit 15 Jahren“ sieht vor, dass bereits 15-jährige über eine Fahrausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist derzeit bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres auf die Länder des Hoheitsgebietes des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landes Brandenburgs, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Thüringen beschränkt.

Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.

Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 49,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.