Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D, DE
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des Mindestalters abgelegt werden.
Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden. Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der im Besitz befindliche Führerschein wird vom Prüfer eingezogen, danach wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt und der vorläufige Führerschein wird ungültig.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich in Ihrer Fahrschule)
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- aktueller Führerschein
- Nachweis Erste Hilfe
- biometrisches Passbild
- einfaches Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0) - nicht älter als 3 Monate, Versand direkt an unsere Behörde
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Nachweis über Grundqualifikation (IHK Urkunde muss nach bestandener Prüfung nachgereicht werden)
Gebühr: 50,20 Euro
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.