Nachträglicher Eintrag einer Begleitperson
Allgemeine Informationen
Sie haben bereits einen Fahrschulantrag für das begleitete Fahren mit 17 in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Nun möchten Sie eine weitere Begleitperson(en) eintragen lassen.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- ausgefüllte Anlage 1 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung
- ausgefüllte Anlage 2 (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ - Begleitperson) mit Unterschrift und Führerscheinkopien der Begleiter
Gebühr: 12,00 Euro pro Begleitperson, ggf. für zusätzlichen Führerschein 10,00 Euro
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.