Verkehrsmedizinische Bescheinigungen
Das Angebot richtet sich an alle Kraftfahrer zur Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW (Klasse C, C1, CE, C1E), die der Erlaubnisbehörde das Ergebnis einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung vorlegen müssen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass medizinisch-psychologische Begutachtungen bzw. Untersuchungen mit psychologischen Testverfahren im Fachdienst Gesundheit nicht durchgeführt werden.
Der Fachdienst Gesundheit bietet folgende Untersuchungen an:
Ärztliche Untersuchung zur Fahreignung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Falls gesundheitliche Einschränkungen bestehen, bringen Sie bitte aussagekräftige Befundunterlagen mit.
Ärztliche Untersuchung zur Sehfähigkeit gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Falls Sie eine Sehhilfe tragen, bringen Sie diese bitte zum Termin mit.
Wenn die Anforderungen an das Sehen mit oder ohne Sehhilfen nicht erfüllt werden, wird in der Regel eine kostenpflichtige Nachbegutachtung durch eine augenfachärztliche Untersuchungsstelle erforderlich.
Der Zeitaufwand beträgt etwa 1 Stunde. Der Fachdienst Gesundheit stellt im Anschluss an die Untersuchungen die erforderlichen Bescheinigungen aus. Sie können dann der Führerscheinstelle vorgelegt werden.
Je nach Untersuchungsumfang entstehen Kosten zwischen 50,00 Euro und 110,00 Euro, welche vor Ort zu entrichten sind.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Personalausweis
- Sehhilfe, wenn vorhanden
- Urinstatus (mit Bestimmung von Eiweiß, Zucker und Urinsediment)
- aktuelle Befundunterlagen, wenn vorhanden
Für die Vereinbarung eines Untersuchungstermins können Sie sich per E-Mail unter amtsaerztlicherdienst@~@uh-kreis.de oder telefonisch unter 03601 802382 an den Fachdienst Gesundheit wenden. Die Untersuchungen finden bevorzugt freitags statt.