Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Bereiche (§102 SGB IX):
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- z. B. Hilfsmittelversorgung, Therapien wie Ergo-, Logo-, Physiotherapie und Frühförderung (siehe § 46 SGB IX)
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- z. B. Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung in Werkstätten oder Integrationsbetrieben
3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Unterstützung im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule
- Schulbegleitung, Assistenzleistungen, heilpädagogische Hilfen und sonstige Maßnahmen, z.B. Autismustherapie
4. Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Hilfen zur selbstbestimmten Lebensführung (z. B. Assistenzdienste)
- Wohnformen, Begleitung beim Übergang in selbständiges Leben
- Freizeit-, Begegnungs- und Kommunikationshilfen
- heilpädagogische Leistungen (§79 SGB IX)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§80 SGB IX) (siehe § 113 Abs. 2 SGB IX)
Herr Bußlapp
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