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Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Bereiche (§102 SGB IX):

1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • z. B. Hilfsmittelversorgung, Therapien wie Ergo-, Logo-, Physiotherapie und Frühförderung (siehe § 46 SGB IX)

2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • z. B. Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung in Werkstätten oder Integrationsbetrieben

3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung

  • Unterstützung im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule
  • Schulbegleitung, Assistenzleistungen, heilpädagogische Hilfen und sonstige Maßnahmen, z.B. Autismustherapie

4. Leistungen zur sozialen Teilhabe

  • Hilfen zur selbstbestimmten Lebensführung (z. B. Assistenzdienste)
  • Wohnformen, Begleitung beim Übergang in selbständiges Leben
  • Freizeit-, Begegnungs- und Kommunikationshilfen
  • heilpädagogische Leistungen (§79 SGB IX)
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§80 SGB IX) (siehe § 113 Abs. 2 SGB IX)

Herr Bußlapp

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