Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Bereiche (§102 SGB IX):
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- z. B. Hilfsmittelversorgung, Therapien wie Ergo-, Logo-, Physiotherapie und Frühförderung (siehe § 46 SGB IX)
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- z. B. Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung in Werkstätten oder Integrationsbetrieben
3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Unterstützung im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule
- Schulbegleitung, Assistenzleistungen, heilpädagogische Hilfen und sonstige Maßnahmen, z.B. Autismustherapie
4. Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Hilfen zur selbstbestimmten Lebensführung (z. B. Assistenzdienste)
- Wohnformen, Begleitung beim Übergang in selbständiges Leben
- Freizeit-, Begegnungs- und Kommunikationshilfen
- heilpädagogische Leistungen (§79 SGB IX)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§80 SGB IX) (siehe § 113 Abs. 2 SGB IX)
Das Team der Eingliederungshilfe übernimmt die Aufgaben des Verfahrenslotsen. Sie erhalten eine unabhängige Beratung, die Unterstützung bei der Antragstellung sowie die Vermittlung von Kontakten zu weiteren Beratungsstellen.
Die Zuständigkeit ergibt sich über die benannte Buchstabenverteilung der Fallmanager.
Herr Bußlapp
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Frau Ströde
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