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Heimbereich

Wenn ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, einen kurz- oder längerfristigen Lebensort außerhalb des Elternhauses zu finden. Die Fachkräfte des Jugendamtes suchen dann nach einer geeigneten Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder nach einer sonstigen betreuten Wohnform gemäß § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB).

Hier werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit pädagogischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert, bei Bedarf auch mit therapeutischen oder ergänzenden zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel mit Unterstützung bei der Berufsvorbereitung versorgt.

Nach Möglichkeit wird dabei der Kontakt zu den Eltern gehalten, sofern keine Gefährdung für das Kind besteht, und gefördert, beispielsweise indem die Eltern in die Alltagsbezüge ihres Kindes (Schule bzw. Ausbildung, Arztbesuche) einbezogen werden oder durch regelmäßige Gespräche.

Ziel dieser Hilfeart ist die Rückkehr des Kindes ins Elternhaus. Daher ist eine intensive Elternarbeit ein fester Bestandteil der Hilfeplanung. Ist dies nicht möglich, dient der Hilfeprozess der Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie oder bereitet auf ein selbständiges Leben vor.

Ein spezielles Angebot ist die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII. Es richtet sich an Mütter oder Väter die allein für ein Kind unter 6 Jahre zu sorgen haben und Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

Zu den Kernaufgaben zählen:

  • Sozialpädagogische Diagnostik
  • Vermittlung in eine geeignete Einrichtung entsprechend des ermittelten Bedarfs wie z. B. in Jugendwohngruppen, Erziehungsstellen, Betreutem Wohnen, Mutter-Kind-Einrichtungen, Geschlossenen Unterbringungen oder Kurzzeitunterbringungen im Clearing-Verfahren
  • Erstellung eines individuellen Hilfeplans entsprechend vorhandener Ressourcen und Defizite
  • Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess Beteiligten wie z. B. Gerichten, medizinischen Einrichtungen, Betreuenden in der stationären Hilfe-Einrichtung, Eltern, Trägern, Schule oder Verwandten
  • Ansprechperson bei Problemen
  • Krisenintervention zur Vermeidung von Hilfeabbrüchen

Frau Friedrich

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