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Pflegekinderwesen

Nicht alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können aus sehr unterschiedlichen Gründen bei ihren Eltern oder Familien aufwachsen. Sie haben unter Umständen Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege entsprechend § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) – in einer anderen Familie (Pflegefamilie).

Pflegefamilien bieten vorübergehend oder langfristig einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um individuelle Bedürfnisse des Kindes kümmern.

Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet und während des gesamten Pflegeverhältnisses von den Fachkräften des Pflegekinderwesens begleitet und unterstützt. Dabei kommt der Herkunftsfamilie eine besondere Bedeutung zu.

Ziel ist die Rückkehr der Kinder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation. Wenn dies nicht möglich ist oder nur eine geringe Aussicht auf Rückkehr besteht, dient die kontinuierliche Arbeit mit allen Beteiligten dazu, dass Kinder und Eltern möglichst gut mit dieser Situation klarkommen.

Zu den Kernaufgaben zählen:

  • Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien (bspw. Weiterbildungs- und Supervisionsangebote), Pflegekinder und Eltern
  • Unterstützung der Pflegekinder bei Fragen und Problemen
  • Fachliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie
  • Akquise von neuen Pflegeeltern in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Unstrut-Hainich e.V. (ASB)
  • Öffentlichkeitsarbeit (ASB)
  • Eignungsprüfung von potenziellen Pflegeeltern

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