Impfberatung
Der Fachdienst Gesundheit überprüft den bestehenden Impfschutz, stellt Impfausweis-Duplikate aus (bspw. nach Verlust), überträgt Impfdokumentationen in den aktuellen Impfausweis und berät zu Impfungen entsprechend der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie persönlichen Risiken.
DDR-Impfkartei und Ausstellung von Impfausweis-Duplikaten
In der DDR-Impfkartei sind Impfungen beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1970 dokumentiert. Werden Informationen zu durchgeführten Impfungen bis 1990 benötigt, bspw. nach Verlust des Impfausweises, können diese beim Fachdienst Gesundheit erfragt werden. In einigen Fällen liegen Aufzeichnungen von früheren Impfungen vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Person in den Altkreisen Mühlhausen oder Langensalza geboren wurde oder zur Schule gegangen ist.
Terminvereinbarung
Die persönliche Impfberatung im Fachdienst Gesundheit erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung. Zur Vereinbarung nutzen Sie bitte die Online Terminvergabe.
Außerdem besteht die Möglichkeit im Rahmen anderer Vor-Ort-Termine (bspw. Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gesundheitszeugnis für den Umgang mit Lebensmitteln) von der Impfberatung Gebrauch zu machen. Bitte geben Sie dies bei der jeweiligen Terminabstimmung mit an.
Alternativ kann die Beratung auch telefonisch, während der Servicezeiten, erfolgen.
Kosten
Die Überprüfung des bestehenden Impfschutzes und die Impfberatung sind kostenfrei. Die Gebühr für die Ausstellung eines Impfausweis-Duplikats bzw. die Übertragung von Impfdokumentationen in den aktuellen Impfausweis, auch aus der DDR-Impfkartei, beträgt 5,00 Euro.