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Beistandschaft

Wir bieten Service für Familien rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt. Alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Mütter und Väter informieren, beraten und unterstützen wir bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Klärung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder.

Sollten Beratung und Unterstützung nicht ausreichen, kann auf schriftlichen Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft für Ihr Kind eingerichtet werden. Damit ist das Jugendamt berechtigt, die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten. Die elterliche Sorge wird darüber hinaus nicht eingeschränkt. Im Mittelpunkt stehen immer die Interessen des Kindes.

Wer kann sich beraten lassen?

  • Werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt
  • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre alt sind

Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei.