Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist anzeigepflichtig.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag Gewerbeanmeldung und Beiblatt Gewerbeanmeldung und -abmeldung
- Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass, aktuelle Meldebestätigung)
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Handwerksbetrieben Kopie der Handwerkskarte oder Bestätigung der Eintragung von der Handwerkskammer (falls vorhanden)
- bei Arbeitnehmerüberlassungen Kopie der Erlaubnis
- bei Gewerbebetrieben nach § 38 GewO ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich
Hinweise
- Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
- Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt: 25,00 Euro.
- Bitte beachten Sie die Information des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung bei Betriebsöffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.