Versteigerergewerbe
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis. Zu den beweglichen Sachen gehören auch Früchte auf dem Halm und Holz auf dem Stamm.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag auf Erteilung Versteigerergewerbe
- Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass, aktuelle Meldebestätigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Vermögens- /Kapitalnachweis
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts gemäß § 882b ZPO, Auskünfte über Einträge sind über dem Vollstreckungsportal einzuholen
- Auskunft des Insolvenzgerichtes Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO) und Mitteilung, ob Verfahren eröffnet wurde (Beantragung zuständiges Amtsgericht)
Hinweis
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
Kosten
Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand festgesetzt.