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Gewerbeauskunft

Im Gewerberegister des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis sind alle gewerblichen Betriebe im Zuständigkeitsbereich erfasst. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister erteilt werden. Dazu muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.

Im Gewerbezentralregister, eingerichtet beim Bundesamt für Justiz in Bonn, werden

  • Verwaltungsentscheidungen, die die Gewerbeausübung des Betroffenen regeln, z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc., um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten

eingetragen.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich oder schriftlich unter Vorlage einer Ausweiskopie bzw. eines aktuellen Handelsregisterauszugs gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auch online direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Die Gebühren für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen 13,00 Euro.

Formulare und weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Auskünfte aus dem Handelsregister

Neben dem Gewerbezentralregister werden vollkaufmännische Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister für Thüringen wird zentral beim Amtsgericht Jena geführt.