Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, sowie der Wechsel oder die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit ist anzeigepflichtig.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag Gewerbeummeldung + Beiblatt Gewerbeummeldung
- Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Handwerksbetrieben Kopie der Handwerkskarte oder Bestätigung der Eintragung durch Handwerkskammer (falls vorhanden)
- bei Arbeitnehmerüberlassungen Kopie der Erlaubnis
- bei Gewerbebetrieben nach § 38 GewO ist ein Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde erforderlich
Hinweis
- Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
- Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt: 15,00 Euro.
- Bitte beachten Sie die Information des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung bei Betriebsöffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.