Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter § 34 c GewO
Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter tätig werden will bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
Ausnahmen hierzu
siehe § 34 c Abs. 5 GewO
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag (vollständig ausgefüllt, für natürliche und juristische Personen)
- Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und Meldebestätigung)
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG etc.) oder sonstigen im Handelsregister eingetragenen Rechtsformen (z.B e.K.) einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
- Quittung über Beantragung Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus dem Insolvenzregister vom zuständigen Amtsgericht gemäß § 26 Abs. 2 InSO
- Versicherungsbestätigung (nur bei Wohnimmobilienverwalter)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts gemäß § 882 b ZPO (Beantragung online beim Vollstreckungsportal)
Hinweis
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
Kosten
Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.