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Marktfestsetzung

Wer einen Markt, Jahrmarkt, Spezialmarkt oder ein Volksfest veranstalten will und diese Veranstaltung außerhalb der Ladenöffnungszeiten stattfinden soll, muss einen Antrag stellen und von der zuständigen Behörde, Untere Gewerbebehörde, festsetzen lassen, wenn an dieser Veranstaltung Personen teilnehmen, die ihre Waren gewerbsmäßig anbieten.

Soll die Veranstaltung während der Ladenöffnungszeiten stattfinden, kann der Veranstalter ebenfalls eine Festsetzung beantragen. Er kann die Veranstaltung jedoch auch als "privaten Markt" ohne Festsetzung durchführen, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen. Die Festsetzung erfolgt durch einen Bescheid.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Antrag auf Marktfestsetzung
  • Händlerliste mit Anschrift und Waren
  • Kopie der Versicherung
  • Lageplan
  • Ausnahmegenehmigung § 7 Feiertagsgesetz (bei Veranstaltungen am Sonntag und feiertags) von der zuständigen Gemeinde
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Hinweis

Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.

Kosten

Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.