Pfandleihererlaubnis
Wer das Geschäft eines Pfandleihers betreiben will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag Pfandleihererlaubnis
- Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Vermögens-/Kapitalnachweis
- Auszug des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse (§ 26 Abs. 2 InsO) vom zuständigen Amtsgericht
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts gemäß § 88 2b ZPO, Auskünfte über Einträge sind über dem Vollstreckungsportal einzuholen
- Versicherungsnachweis
- Anzeige nach § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- Grundriss der benutzten Räume
Hinweis
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.