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Insoweit erfahrene Fachkräfte

Koordinierung der im Landkreis zertifizierten "Insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)"

Mit der Einführung des § 8 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) ist der kooperative Kinderschutz als gezieltes Vorgehen bei Kindeswohlgefährdungen eingerichtet worden. Der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ kommt in diesem Ablauf eine zentrale Rolle zu.

Anlass für die Inanspruchnahme einer Beratung ist das Wahrnehmen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte (zum Beispiel Erzieherinnen). „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ unterstützen beratend, empfehlend und prozessbegleitend und leiten eventuell geeignete Maßnahmen ein.

Eine anonyme Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ gilt als qualitätssicherndes Element im Kinderschutz. Die ausgebildeten Fachkräfte verfügen über spezielle und spezifische Expertise hinsichtlich dieser Thematik.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

  • § 8 a Abs. 4 SGB VIII
  • § 8 b Abs. 1 SGB VIII
  • § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

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