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Kreismedienzentrum

Wesentliche Arbeitsschwerpunkte liegen in der Förderung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen, Erarbeitung und/oder Vermittlung von Fortbildungsangeboten für Lehrer und Erzieher und der Bereitstellung von Bildungsmedien für den Unterricht.

Das Kreismedienzentrum bietet ein vielfältiges Leistungsspektrum für die Schulen, Kindergärten und sonstige Bildungseinrichtungen des Kreises an. Die rechtliche Grundlage für den Schulträger zum Unterhalt eines kommunalen Medienzentrums sind im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) § 42 hinterlegt. 

Ursprüngliche Kernaufgabe ist die Beschaffung und Bereitstellung von rechtssicheren Bildungsmedien für den Unterricht.  Im Rahmen der Digitalisierung des Unterrichts wächst der Bedarf und das Angebot an medienpädagogischen Projekten, welche vom oder in Kooperation mit dem Medienzentrum durchgeführt werden können. Fortbildungsangebote für Lehrer und Erzieher werden vermittelt oder durchgeführt. Alle Angebote sind auf der Webseite des Kreismedienzentrums einzusehen (siehe Bereich Links).

Gesetzliche Grundlagen

  • § 42 ThürSchulG
  • § 47 und § 60 Urheberrechtsgesetz (UrhG)