Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung.
Bei der Inanspruchnahme dieses Rechtes unterstützen wir Kinder und Jugendliche aktiv. Möglichkeiten der Partizipation für Kinder und Jugendliche im Landkreis werden seit zwei Jahren kontinuierlich ausgebaut und neue Beteiligungsformen gefördert. Hierzu zählen u. a.:
- Partizipation im Rahmen der mobilen und offenen Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit
- lokale Partnerschaft für Demokratie
- Schüler- und Jugendvertretung im Jugendhilfeausschuss
- Mitbestimmung in den Gemeinden
- Jugendforen
- Schülervertretungen an Schulen des Landkreises, Schülerparlament und Klassenrat
- Kinder- und Jugendbeteiligung in Vereinen des Landkreises
- Beteiligungsgremien bestimmter Interessengruppen
- Mitbestimmungsmöglichkeiten von jungen Menschen in stationären Einrichtungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB § 4 a)
- Adressatenorienterte Aufklärung, Beratung und Beteiligung (§§ 8, 10 a, 36, 41 a und 42 des Achtes Buches Sozialgesetzbuches (SGB))
- Stärkung der Beschwerdemöglichkeiten und Selbstvertretungen sowie Regelungen zu Ombudsstellen.