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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz dient der Stärkung, dem Schutz sowie der Einhaltung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Ziel ist es, den erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz im Unstrut-Hainich-Kreis, in Kooperation mit Netzwerkpartnern und anderen kooperierenden Fachkräften, umzusetzen.

Aufgaben
Entsprechend § 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) und § 20 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) hat der Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe aller Aufgabenbereiche der Jugendhilfe, eine hohe Relevanz, dessen Fokus auf der Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Einhaltung der gesetzlichen Gegebenheiten liegt.

Im Auftrag des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden vordergründig Kindern und Jugendlichen, aber auch Erziehungsberechtigten, pädagogische Angebote und präventive Maßnahmen z. B. Informationen, Beratungen, Aufklärungen aufgezeigt.

In dem (vorwiegend) präventiven Ansatz geht es darum, Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen vor- bzw. entgegenzuwirken. Es gilt, junge Menschen zu befähigen, sich selbst vor gefährdenden Einflüssen schützen zu können. Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit oder Eigenverantwortlichkeit sind notwendige Ressourcen, um die individuelle Persönlichkeit und damit der Eigenschutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und daher grundlegende Arbeitsschwerpunkte für die Kinder- und Jugendschutzfachkraft:

  • Sucht- und Drogenprävention
  • Gewalt- und Kinderschutz
  • Medienschutz und Konsumverhalten
  • Jugenddelinquenz
  • Jugendarbeitsschutz

Ein Regelwerk und gleichzeitig eine Orientierungshilfe zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, im Hinblick auf den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz, gibt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

  • § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • § 20 ThürKJHAG Kinder- und Jugendschutz