Kindergärten und Kindertagespflege
Die Fachberatung für Kindergärten und Kindertagespflege trägt die Gesamtverantwortung für Kinderbetreuungsangebote bis zum Schuleintritt, unterstützt bei Konzeptionsentwicklungen, bei Betriebserlaubnisverfahren, bei Bewerbungen und Anträgen für Investitions- und Förderprogramme.
Die Mitarbeiter der Kindergarten-Fachberatung sind für alle Akteure aus dem Themenfeld Kinderbetreuung – Kindergarten – Kindertagespflege ansprechbar. Dies können beispielsweise Einrichtungen und Tagespflegepersonen, Eltern, Träger und Kommunen sein.
Aufgaben
- Beratung von Kindergärten und Kindertagespflegepersonen zu allen Themen aus ihrem Arbeitsfeld, Weiterbildungsangeboten und Netzwerkarbeit
- Unterstützung der Eltern und Kindertageseinrichtungen in der Begleitung der Kinder mit besonderem Förderbedarf
- Brücken- und Bindeglied lokaler Strukturen zum Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Mitwirkung in verschiedenen Netzwerken im Landkreis und auch landesweit
Ziel der Fachberatung ist die Herstellung und Weiterentwicklung einer hohen Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Fachberatung sind im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) und der Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO) festgeschrieben:
- Initiierung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen in der Praxis, Vermittlung notwendigen Fachwissens, kontinuierliche Prozessbegleitung
- Beratung der Kita und der Tagespflegepersonen bei der Erstellung, Realisierung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption
- Umsetzung der im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre aufgeführten Ziele und Aufgaben gemäß § 7 ThürKigaG
- einfühlende Begleitung bei der Umsetzung der Konzeption im Alltag sowie Reflexion des praktischen Handelns mit dem Ziel der (Weiter-)Entwicklung von Haltung gemäß § 7 ThürKigaG
- Beratung zur umfassenden Einbeziehung der Eltern in Fragen der Bildung und Erziehung ihrer Kinder
- Beratung beim Einsatz von Instrumenten der Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen bzw. der Kindertagespflege und der systematischen Weiterentwicklung der Qualität
- Förderung der Kooperation und Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtungen und deren Trägern sowie Kindertagespflegepersonen und den Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Kita und Kindertagespflegepersonen gemäß § 19 ThürKigaG
- Einbindung der Beratungsfachkräfte, die die Einrichtungen bei der Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gemäß § 8 Abs. 3 ThürKigaG unterstützen
- Mitwirkung bei der Auswahl einer geeigneten Kindertageseinrichtung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtplanes nach § 117 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und Beratung des Trägers, der Leiter und Fachkräfte der Kita bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der integrativen Bildung und Erziehung gemäß § 8 Abs. 2 ThürKigaG
- Ergänzung der fachlichen Begleitung des jeweils für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ministeriums durch kontinuierliche Beratungsprozesse, insbesondere zur pädagogischen Arbeit, räumlichen und personellen Ausstattung sowie zur wirtschaftlichen Betriebsführung (auch als unterstützende Begleitung bei Betriebserlaubnisverfahren)
- Unterstützung bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auf der Grundlage der Vereinbarungen zum Kinderschutz gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII
- Erstellen von Bedarfsplänen (gemeinsam mit Jugendförderplanung), Hinwirken auf ein bedarfsgerechtes Angebot mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten gemäß § 14 ThürKigaG
- Einzel-, Team- und Konfliktberatung
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Fachberatung in den Kindertageseinrichtungen ist das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum SGB VIII (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG ), insbesondere die §§ 8 Abs. 3 (Kinder mit besonderem Förderbedarf) und 11 ThürKigaG (Fachberatung) sowie die Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO), hier konkret der § 4 ThürKitaVO (Sicherstellung der Qualität in Kindertageseinrichtungen).
Da das Tätigkeitsfeld Fachberatung so vielfältig und breit gefächert ist, entstehen auch Berührungspunkte und Schnittmengen mit anderen gesetzlichen Grundlagen, wie beispielsweise dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung).